M e r k b l a t t

für die Vergabe von Druckkostenzuschüssen durch den Arbeitskreis für evangelikale Theologie (AfeT)

1. Kriterien für die Vergabe von Druckkostenzuschüssen

1.1 Bei der Abhandlung, für deren Veröffentlichung ein Druckkostenzuschuss beantragt wird, sollte es sich um eine die theologische Forschung weiterführende wissenschaftliche Arbeit handeln.
1.2 Es sollte erkennbar sein, dass die Veröffentlichung der Zielsetzung des AfeT, insbesondere der Erneuerung theologischen Denkens von der Heiligen Schrift her, dient.
1.3 Der Autor muss der Glaubensbasis der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) persönlich zustimmen können.
1.4 Es können nur Veröffentlichungen bezuschusst werden, deren Auflage maximal 1000 Exemplare beträgt und für die kein Autorenhonorar gezahlt wird.

2. Antragsverfahren

2.1 An den Vorstand des AfeT ist vom Autor ein formloser schriftlicher Antrag zu richten (Adresse: Dr. Herbert H. Klement, Kleinbeckstraße 32e; 45549 Sprockhövel).
2.2 Diesem Antrag sind beizulegen:
1. das Inhaltsverzeichnis der Arbeit (ggf. auch mit einer kurzen Zusammenfassung der Arbeit bzw. ihrer Ergebnisse),
2. ein wissenschaftliches Gutachten,
3. ein kurzer Lebenslauf des Autors mit besonderer Berücksichtigung des geistlich-theologischen Werdegangs,
4. ein Lichtbild, sowie
5. Angaben über die Höhe des Druckkostenzuschusses, der vom in Aussicht genommenen Verlag gefordert wird (wenn möglich mit einer Kalkulation des Verlags), sowie Angaben darüber, wieweit der erforderliche Zuschuss ggf. schon von anderer Seite her (Kirchenleitung o.ä.) gedeckt ist.
2.3 Nach einer vorläufigen Zustimmung des Vorstandes des AfeT wird um Einsicht in die Arbeit selbst gebeten. Erst danach kann der Autor mit einem endgültigen Bescheid über seinen Antrag rechnen.

 

3. Auszahlung und Rückzahlung des Zuschusses

3.1 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an den Verlag, in dem das Buch erscheinen soll, und zwar wenn vom Verlag die Mitteilung vorliegt, dass mit der Drucklegung begonnen wurde.
3.2 Nach der Fertigstellung des Buches erhält der AfeT kostenlos ein Exemplar.
3.3 Der AfeT kann mit dem Verlag eine teilweise Rückzahlung des Zuschusses in Form einer progressiven Gewinnbeteiligung vereinbaren.

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für die Vergabe von Stipendien durch den Arbeitskreis für evangelikale Theologie (AfeT)

1. Zweck der Stipendien

Vom AfeT vergebene Stipendien sollen der Förderung des evangelikalen wissenschaftlichen theologischen Nachwuchses dienen. Sie sind zu verstehen im Zusammenhang mit der umfassenden Zielsetzung der Erneuerung theologischen Denkens von der Heiligen Schrift her.

2. Voraussetzung beim Antragsteller

2.1 Stipendien des AfeT werden nur an Graduierte (Erstes Landeskirchliches Examen oder Fakultätsexamen, evt. Abschlussexamen eines freikirchlichen Seminars oder einer Theologischen Akademie) vergeben, insbesondere zum Zweck der Promotion zum Dr. theol. oder der Habilitation.
2.2 Das Arbeitsvorhaben sollte inhaltlich in erkennbarem Zusammenhang mit der Zielsetzung des AfeT (s. unter 1) stehen.
2.3 Der Antragsteller muss der Glaubensbasis der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) persönlich zustimmen können.

3. Antragsverfahren

3.1 An den Vorstand des AfeT ist ein formloser schriftlicher Antrag zu richten (z.H. Dr. Herbert H. Klement, Kleinbeckstraße 32e; 45549 Sprockhövel).
3.2 Diesem Antrag sind beizulegen:
1. eine kurze Darstellung des wissenschaftlichen Arbeitsvorhabens,
2. ein Gutachten eines Hochschullehrers zu diesem Arbeitsvorhaben,
3. ein seelsorgerliches Zeugnis,
4. eine Ablichtung des Abitur- und des Examenszeugnisses,
5. ein Lichtbild und
6. ein kurzer Lebenslauf mit besonderer Berücksichtigung des geistlich-theologischen Werdegangs.

4. Art, Höhe und Dauer des Stipendiums

4.1 Das Stipendium besteht jeweils zur Hälfte aus einem Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist, und einem Darlehen.
4.2 Die Rückzahlung des als Darlehen gewährten Stipendiums beginnt drei Jahre nach Abschluss des Arbeitsvorhabens, und zwar in monatlichen Raten von € 50,00. Bei Abbruch des Arbeitsvorhabens oder wenn nach fünf Jahren das Arbeitsvorhaben noch nicht zum Abschluss gekommen ist, ist das gesamte Stipendium zurückzuzahlen (ebenfalls in monatlichen Raten von € 50,00). In Härtefällen sind Sonderregelungen (Stundung oder Erlass) möglich.
4.3 Es wird erwartet, dass der Stipendiat seine ganze Arbeitskraft für das wissenschaftliche Arbeitsvorhaben, für das er das Stipendium beantragte, einsetzt. Nebenbeschäftigung (als wissenschaftliche Hilfskraft o.ä.) ist mit Angabe des Verdienstes und der dafür regelmäßig aufgewendeten Arbeitszeit mitzuteilen. Entsprechendes gilt bei Verheirateten im Blick auf die Berufstätigkeit der Ehefrau. Eigenes Einkommen oder das der Ehefrau werden bei der Zuteilung des Stipendiums angemessen berücksichtigt.
4.4 Jedes Stipendium wird zunächst für die Dauer eines Jahres gewährt (mit monatlicher Auszahlung). Vor Ablauf des Jahres ist bei Bedarf unaufgefordert ein formloser Antrag auf Verlängerung um ein weiteres Jahr zu stellen, verbunden mit einem Bericht über den Stand der Arbeit. Eine Verlängerung über zwei Jahre hinaus ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
4.5 Eine Änderung der Anschrift des Stipendiaten ist bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens dem Vorstand des AfeT innerhalb eines Monats mitzuteilen (z.H. Dr. Herbert H. Klement, Kleinbeckstraße 32e; 45549 Sprockhövel).

5. Verbindung mit dem AfeT

5.1 Der AfeT bietet für die ihm nahestehenden Doktoranden und Habilitanden zweimal im Jahr das in der Regel eintägige Doktoranden- und Habilitandenkolloquium an. Wir erwarten, dass unsere Stipendiaten nach Möglichkeit an diesen Treffen teilnehmen (Fahrtkosten können erstattet werden).
5.2 Außerdem bieten die im jährlichen Wechsel stattfindenden Theologischen Studienkonferenzen des AfeT bzw. der Gemeinschaft europäischer evangelikaler Theologen (GEET) Gelegenheit zur Begegnung und zum Austausch miteinander und mit Mitgliedern des AfeT bzw. der GEET (natürlich auch nach Abschluss des Arbeitsvorhabens). Auch hier kann ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden.
5.3 Durch Teilnahme an den Treffen einer der AfeT-Facharbeitsgruppen und Mitarbeit ergeben sich weitere Möglichkeiten zu theologischem Austausch entsprechend der Zielsetzung des AfeT.
5.4 Die Stipendiaten des AfeT erhalten die Mitgliederzeitschrift des AfeT sowie für die Dauer des Stipendiums das Jahrbuch für evangelikale Theologie (JETh), ebenfalls kostenlos.

 


E r k l ä r u n g

Hiermit erkläre ich mich einverstanden mit den im Merkblatt zur Vergabe von Stipendien des AfeT festgelegten Zahlungs- und Rückzahlungsbedingungen (Merkblatt Stipendien 4.1-4.5):
1.    Das Stipendium besteht jeweils zur Hälfte aus einem Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist, und einem Darlehen.
2. Die Rückzahlung des als Darlehen gewährten Stipendiums beginnt drei Jahre nach Abschluss des Arbeitsvorhabens, und zwar in monatlichen Raten von € 50,00. Bei Abbruch des Arbeitsvorhabens oder wenn nach fünf Jahren das Arbeitsvorhaben noch nicht zum Abschluss gekommen ist, ist das gesamte Stipendium zurückzuzahlen (ebenfalls in monatlichen Raten von € 50,00). In Härtefällen sind Sonderregelungen (Stundung oder Erlass) möglich.
3. Es wird erwartet, dass der Stipendiat seine ganze Arbeitskraft für das wissenschaftliche Arbeitsvorhaben, für das er das Stipendium beantragte, einsetzt. Nebenbeschäftigung (als wissenschaftliche Hilfskraft o.ä.) ist mit Angabe des Verdienstes und der dafür regelmäßig aufgewendeten Arbeitszeit mitzuteilen. Entsprechendes gilt bei Verheirateten im Blick auf die Berufstätigkeit der Ehefrau. Eigenes Einkommen oder das der Ehefrau werden bei der Zuteilung des Stipendiums angemessen berücksichtigt.
4. Jedes Stipendium wird zunächst für die Dauer eines Jahres gewährt (mit monatlicher Auszahlung). Vor Ablauf des Jahres ist bei Bedarf unaufgefordert ein formloser Antrag auf Verlängerung um ein weiteres Jahr zu stellen, verbunden mit einem Bericht über den Stand der Arbeit. Eine Verlängerung über zwei Jahre hinaus ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
5. Eine Änderung meiner Anschrift werde ich bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens dem Vorstand des AfeT innerhalb eines Monats mitteilen.

 

   

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Ort, Datum

Unterschrift


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Hinweise

für Stipendien und Zuschüsse

1. Die Möglichkeiten der Universität/Fakultät, Forschungsmittel zu beantragen, sollten ausgelotet werden.
2. Die Möglichkeiten der eigenen Kirche (Freikirche, Landeskirchenamt) oder Gemeinde sollen in Anspruch genommen werden.
3. Auch Kirchenverbände (VELKD, EKD, Diakonisches Werk, Deutsche Missionswerk etc.) können auf ein Stipendium oder einen Druckkostenzuschuß hin angesprochen werden.
4. Werke, Personen, Institutionen, Stiftungen etc., die in der Arbeit Erwähnung finden oder ein Interesse an ihrer Veröffentlichung haben könnten, sind auf einen Druckkostenzuschuß anzusprechen. Besonders bei historisch angelegten Arbeiten legt sich dies nahe.
5. Sparkassen z.B. haben Öffentlichkeitsauftrag. Ein Teil der Gewinne wird in öffentlichem Interesse verwendet (Kultur, Wohlfahrt etc.), warum nicht auch einmal ein Druckkostenzuschuß?
6. Firmen können Gewinne durch Sponsoring u.U. steuerlich absetzen. Anfragen.
7. Weitere...

Literaturhinweise zur Studienfinanzierung:

(nicht vollständig, Preise unverbindlich)

Studienfinanzierung und Stipendien: Geldwerte Tips für Studierende. ECON 1995. 208 S. DM 14,90

Siewert, Horst H., Studieren mit Stipendien: Deutschland - weltweit, hg G. Beckmann. Interconnections 1995. 176 S. DM 22,80

Neuner, Andreas, Das Euro- Handbuch Studium und Stipendien: Adressen, Tips und Geldgeber: EU-Programme, private und öffentliche Stiftungen. Moderne Verlags-Gesellschafft 1996. 213 S. DM 29,80

Seidenspinner, Gundolf & Gerlinde, Durch Stipendien studieren: Stipendien, Förderungsmöglichkeiten, Studiendarlehen, Auslandspraktika. Moderne Verlags-Gesellschafft 1998. 225 S. DM 24,80

Baumann, Peter, Studenten brauchen Geld: BaföG - Stipendien - Nebenjob. Walhalla-Fachverlage 1997. 158 S. DM 16,90

Leitfaden Europa- Stipendien im Hochschulbereich: Europäische Weiterbildungsmaßnahmen. Bundesanzeiger-Verlagsgesellschaft 1994. 84 S. DM 16,80

Adressen von Stiftungen, die Stipendien oder Zuschüsse vergeben:

Studienstiftung des Deutschen Volkes
Mirbachstr. 7; 53173 Bonn
Tel +49 (228) 820960 Fax 8209667
e-mail: sdv@studienstiftung.bn.shuttle.de
(nur auf Empfehlung von Lehrern/Professoren)

Otto-Benecke-Stiftung e.V.
Alt Griesheim 18; 65933 Frankfurt
Tel +49 (69) 383195
(fördert Spätaussiedler, Asylberechtigte etc.)

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Kennedeyallee 50; 53175 Bonn
Tel +49 (228) 8820 Fax 882444
e-mail: postmaster@daad.de

Evangelisches Studienwerk Villigst
Haus Villigst; 58239 Schwerte
Tel +49 (2304 (755213) Fax 755220
(für deutsche evangelische Studierende)

Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung
Baumschulallee 5; 53115 Bonn
Tel +49 (228) 63140708
(für deutsche katholische Studierende)

Stiftungen der Parteien:

Hanns-Seidel-Stiftung
Lazerettstr. 33; 80636 München
Tel +49 (89)12580 Fax 1258356
http://www.dsk.de/rds
(steht CSU nahe)

Konrad-Adenauer-Stiftung
Rathausallee 12; 53757 Sankt Augustin
Tel +49 (2241) 246328
http://www.das.de
(steht CDU nahe)

Friedrich-Ebert-Stiftung
Godesberger Allee 149; 53179 Bonn
Tel +49 (228) 8830 Fax 883697
http://www.fes.de
(steht SPD nahe)

Friedrich-Naumann-Stiftung
Königswinter Str. 407; 53639 Königswinter
Tel +49 (223) 701149
http://www.fnst.org
(steht FDP nahe)

sonstige:

Hans Böckler-Stiftung
Bertha-von-Suttner-Platz 3; 40227 Düsseldorf
Tel +49 (211) 77780
(Bewerbung nur über Gewerkschaften des DGB)

Otto-Michel-Stiftung
Frau Ilse Michel, Hauffstr. 12; 72074 Tübingen
Tel +49 (7071) 21039

Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
Adenauerallee 15, 53111 Bonn
Tel +49 (228) 218031/32 Fax 214526

weitere Adressen von Stiftungen finden sich in:

Stiftungshandbuch, hg. Ute Berkel, Klaus Neuhoff, Ambros Schindler, Erich Steinsdörfer (für den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft). Baden-Baden: Nommosgesellschaft 31989

Verzeichnis der Deutschen Stiftungen, hg. Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Darmstadt: Verlag Hoppenstedt 31997, ca. 1200 S., ca DM 150,00 [Fax +49 (6151) 380-360 e-mail: hoppenstedt@t-online.de]


für Hinweise auf Aktualisierungen sind wir dankbar!
Dr. H.H. Klement, Kleinbeckstr. 32e; 45549 Sprockhövel.
Fax +49 (2324) 78825 e-mail: info@afet.de


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