Reinhard Slenczka
Die Verleihung des Johann-Tobias-Beck-Preises 2000 an Priv. Doz. Dr. Eberhard Hahn fand am Mittwoch, dem 20. Dezember 2000 um 20.00 Uhr im Albrecht-Bengel-Haus in Tübingen statt. In seiner anläßlich der Verleihung gehaltenen Laudatio würdigt Prof. Dr. Reinhard Slenczka, Erlangen/Riga, die Arbeit des Preisträgers:
Für seine Habilitationsschrift mit dem Thema „‚Ich glaube ... die Vergebung der Sünden‘. Studien zur Wahrnehmung der Vollmacht zur Sündenvergebung durch die Kirche Jesu Christi“ (Göttingen 1999) wird heute Herrn Privatdozenten Dr. Eberhard Hahn der Tobias-Beck-Preis verliehen. Preisverleihungen kennen wir aus dem Sport, aus der Kunst, aber auch aus der Wissenschaft. Preisverleihungen gibt es aber auch im Reich Gottes. Es wird gut sein, wenn wir uns diesen Sachverhalt gleich am Anfang vor Augen halten. Denn wer weiß, was Begabung und Führung ist, der wird mit Dankbarkeit und auch mit Demut darauf blicken, und das ist nach dem Zeugnis der Heiligen Schriften auch mit den Preisen so. Der Apostel Paulus spricht 1 Kor 9 und Phil 3 ausdrücklich von Kampfpreisen. 1 Kor 9, 24 ff wird das mit dem Sport verglichen, und zwar Wettlauf und Boxen. Und damit ist der „Siegespreis der himmlischen Berufung Gottes in Jesus Christus“ gemeint (Phil 3, 14). 2 Tim 4, 7 kann der Apostel Paulus von sich sagen: „Ich habe den guten Kampf gekämpft, ich habe den Lauf vollendet, ich habe Glauben gehalten“. Wer, wie Herr Dr. Hahn, neben vollem Beruf und wachsender Familie ohne Stipendien seine Dissertation und danach auch eine Habilitation fertig bekommt, der weiß, was dabei eine geradezu sportliche Zielstrebigkeit ist. Lob und Preis gelten dabei auch der Ehefrau, ohne deren Unterstützung ein solches Unternehmen überhaupt nicht durchzuhalten wäre. Und ich erinnere bei dieser Gelegenheit und an diesem Ort gerne an einen Brief des früheren Landesbischofs Hans von Keler an die Pfarrerschaft der württembergischen Landeskirche, in der er im Blick auf die Pfarrfrauen und ihre schwierige Situation gegenüber den herrschenden Leitbildern oder Leidbildern auf die feine, aber wichtige Unterscheidung von Berufstätigkeit, was für alle Frauen und Mütter gilt, und Erwerbstätigkeit aufmerksam machte.
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Ich kann nur mit Freude und Dankbarkeit bestätigen, daß die Kommission für die Preisvergabe eine sehr gute Entscheidung getroffen hat. Dazu verweise ich gerne auf die Weite der theologischen Arbeit von Herrn Dr. Hahn. Neben den der Dissertation „Wo ist Kirche Jesu Christi? Theologische Beurteilung kirchlicher Trennung anhand von Fallbeispielen“ (1988) erwähne ich besonders und nach eigener Verwendung dankbar die Kommentare zum Epheserbrief und zu den beiden Thessalonicherbriefen. Diese Kommentare sind ein Beispiel dafür, daß wissenschaftliche Exegese und Verkündigung nicht ein Gegensatz sein müssen, wenn man weiß, daß Schriftauslegung vom Gottesdienst herkommt und zu ihm hinführt. Aber es ist auch auf die Tatsache hinzuweisen, daß Herr Dr. Hahn ein Doppelstudium für das Lehramt und für Theologie abgeschlossen hat, und daß er in seinen verschiedenen Arbeitsstellen der katholischen, d.h. weltweiten Sendung der Kirche Jesu Christi gefolgt ist von Indien bis nach Brasilien. Der Apostolat in seiner ursprünglichen Bestimmung ist, wie ich von einem meiner Lehrer, Peter Brunner, in fester Erinnerung behalten habe, kein seßhafter Beruf, sondem ein Wanderberuf, wohin auch immer der Herr uns sendet. Und das geschieht mal durch Berufung, nicht selten aber auch durch Vertreibung, wie wir das in der Apostelgeschichte vor Augen haben.
Die Vorbereitung dieser Laudatio regte mich zu einem Blick auf Tobias Beck (1804-1878) an, von dem ich zwar wenig wußte, aber immerhin ein Buch, seine Propädeutik, besitze. Tobias Beck, dessen Namen dieser Preis sicher nicht ohne Grund trägt, ist durchaus ein Vorbild, vermutlich weniger des Sports, aber doch solcher Strebsamkeit und Vielseitigkeit als Schwabe nach seinem Geburtsort in Balingen, dann etwa zehn Jahre als Pfarrer in dem Dorf Waldthann, danach als Stadtpfarrer und Gymnasialdirektor in Mergentheim, als Theologieprofessor in Basel, dorthin als Vertreter der „Positiven“ berufen, und schließlich hier in Tübingen.
Wir finden bei Beck aber auch einen theologischen Ansatz, wie er die Arbeit von Eberhard Hahn kennzeichnet, und daher möchte ich bei dieser Gelegenheit gerne kurz etwas davon in Erinnerung bringen, besonders aus Becks „Einleitung in das System der Christlichen Lehre oder Propädeutische Entwicklung der Christlichen Lehr-Wissenschaft“ (Stuttgart 1838), mit dem bescheidenen Hinweis: „Ein Versuch“. Beck hat sich mit gründlicher Entschiedenheit dagegen gewandt, daß akademische Theologie und Glaube auseinanderfallen. In der Vorrede zu der erwähnten Schrift zitiert er programmatisch Albrecht Bengel: „Ideae scripturariae sind ganz andere als academicae; es ist erschrecklich, wie man sich mit menschlichen terminis auf den Akademien verderbt, und von den ideis scripturariis verirrt; ‚eisthesis‘ und ‚gymnasia‘ im Worte Gottes verwahren Einen dagegen.“ (III f). Beck vertritt einen pneumatischen Realismus und zeigt, wie der Heilige Geist das in der Heiligen Schrift und durch sie wirkende Subjekt ist, nicht also eine hypostasierte Geschichte oder die Geschichte des menschlichen Denkens (Geistesgeschichte), in der das Wort Gottes lediglich Objekt von Überlieferung und Vermittlung wäre. Der Heilige Geist wirkt als „Offenbarungsgeist“ (240) durch die Schrift, und davon wird auch rechte Schriftauslegung bestimmt sein. „Dieser göttliche Wortgeist und Wortglauben ist auch der einzige authentische Ausleger der in der Schrift niedergelegten Gottesgedanken und Gotteswege, und führt in alle Wahrheit“ (259). Daher spricht Beck ausdrücklich von einer „gläubigen Wissenschaft“ (207), von einer „gläubigen wissenschaftlichen Schriftauslegung“ (266), ja auch von einer „pneumatischen Kritik“, wie sie durch die Gegenwart und Gabe des Geistes bestimmt ist (263). Kurz: Schrift, Geist, Glaube und Wissenschaft gehören untrennbar zusammen. Denn wie die Schrift Gottes Offenbarung ist, so wirkt sie auch offenbarend „durch den innewohnenden, die Tiefen der Gottheit erforschenden Offenbarungsgeist, 1 Kor. 2, 11“ (238). Ich füge hinzu: Wenn dieser pneumatische Realismus in der Theologie fehlt oder gar verleugnet wird, ist die Theologie sowohl unwissenschaftlich wie auch gottlos.
Damit sind wir unmittelbar bei der Voraussetzung, von der die Arbeit von Eberhard Hahn zum Thema Sündenvergebung ausgeht. Das ist nicht die geschichtliche Entwicklung von theologischen Entwürfen zu einem bestimmten Thema, sondern die geistliche Wirklichkeit der Kirche, die sich gerade in der Sündenvergebung manifestiert, wenn sie vorhanden ist, noch mehr freilich, wenn sie fehlt. Im Blick auf die umfassende Aufgabenstellung wird der Ausgangspunkt in einer Grundthese formuliert, die darin in der folgenden Untersuchung „zu exemplifizieren und zu verifizieren ist: An der Art und Weise theologischer Entfaltung und kirchlicher Verwaltung der Sündenvergebung entscheidet sich, ob Theologie (und das von ihr verantwortete Handeln) evangelisch, d.h. apostolisch und katholisch ist. Die Sündenvergebung stellt somit gewissermaßen den ‚Probierstein‘ für die Identität von Kirche und Theologie dar.“ (21). Man mag, wie es mir selbst erging, zunächst über dieses Verständnis des „lapis Lydius“ aus der Konkordienformel stolpern, da ja dort unter dem „summarischen Begriff“ die Heilige Schrift als „einig Richter, Regel und Richtschnur“ genannt wird. Daß der Verf. genau dies meint, wird zwei Seiten später deutlich gesagt. Denn im Schriftverständnis wird davon ausgegangen: „Der dreieinige Gott ist nicht nur Objekt der Heiligen Schrift, sondern in erster Linie redendes Subjekt. Im Zuspruch der Sündenvergebung hat es die Kirche mit dem Wort ihres Herrn zu tun. Es ist ihr gegeben als das wirkmächtige apostolische Wort, auf dem diese Kirche gründet. Alle exegetische Bemühung gewinnt ihre Bedeutung dadurch, daß sie auf das kraft des Heiligen Geistes wirksame Wort bezogen ist...“ (23). Daß in diesem Zusammenhang ausdrücklich CA V erwähnt und auf die scharfe Verwerfung einer Trennung von „verbum externum“ und „geistlicher Bereitung“ hingewiesen wird, ist sachlich begründet und theologisch ernstzunehmen, auch für die Methode dieser Arbeit. Damit wird anerkannt, daß eine Unterscheidung oder gar Trennung der wissenschaftlichen Theologie von der geistlichen Wirklichkeit der Kirche und des Wortes Gottes nicht möglich ist, und zwar genau aus dem für alle Wissenschaftlichkeit geltenden Kriterium der Sachgemäßheit. Genauso ist das auch bei Tobias Beck.
Nun ist das Thema Sündenvergebung sehr weit, und vor allem ist es systematisch schwer zu fassen, weil es im Grunde in sämtlichen theologischen Disziplinen vorkommt. Daß Luthers Kleiner Katechismus als Ausgangspunkt für die systematische Orientierung gewählt wurde, hat seine guten Gründe. Der Katechismus steht, wie Hahn richtig sieht, „im Schnittpunkt von Glaube, Theologie und kirchlichem Handeln“ (24). Denn einerseits ist der Katechismus „eine Zusammenfassung der Heiligen Schrift selbst“ (24) und andererseits umschließt er nach Inhalt und Vollzug alles, was dem Dienst an Wort und Sakrament aufgetragen ist und zur Erbauung der Gemeinde dient. Im Anschluß an Albrecht Peters und Oswald Bayer hat Herr Hahn diesen Sachverhalt sehr klar herausgearbeitet, und damit hat er die sachliche und methodische Voraussetzung dafür, daß Sündenvergebung nicht nur ein isoliertes Einzelthema ist, sondern daß es hier um die geistliche Wirklichkeit der Gemeinde, ja auch um die Katholizität der Kirche geht: „Indem wir für die Ortsbestimmung der Sündenvergebung beim Katechismus ansetzen, wählen wir daher den Punkt, an dem sich Orthodoxie und Orthopraxie, theologische Verantwortung und kirchliches Handeln, weltweite Kirche Jesu Christi und akzentuiert reformatorische Prägung schneiden. Von hier aus gilt es zu erkennen, was der christlichen Kirche in der Vollmacht zur Sündenvergebung anvertraut ist, worin sie diese Gabe und Aufgabe ggf. versäumt und wie sie die Wahrnehmung ihres Auftrags zurückzugewinnen vermag.“ (27)
Eine Laudatio bei einer Preisverleihung soll kein Surrogat für die Lektüre des Buches sein. Doch gerne möchte ich auf einen sehr wichtigen und aktuellen Aspekt in der Behandlung des Themas hinweisen. Die Bewältigung von Sünde und Schu1d ist, ob man das will oder nicht, eine unabweisbare menschheitliche Notwendigkeit. Um wieder einen Schwaben zu zitieren, Friedrich Schiller: „Das Leben ist der Güter höchstes nicht, Der Übel größtes aber ist die Schuld“ („Braut von Messina“ IV. Akt Ende) – nach Cicero Ad familiäres: „Nec esse ullum malum praeter culpam“. Schuld- und Vergangenheitsbewältigung haben, auch in unserer Gegenwart, die deutlichen Kennzeichen sozialer Pathologie, was sowohl Leiden wie Leidenschaft betrifft. Wo die im Wort Gottes begründete Vollmacht zur Sündenvergebung fehlt und versäumt wird, strömen unvermeidlich Surrogate ein als Ersatzhandlungen, die wir alle kennen und vermutlich oft genug auch benützen. Denn die Anklage des Gewissens löst immer auch eine Selbstverteldung aus: „Denn als ich es wollte verschweigen, verschmachteten meine Gebeine durch mein tägliches Klagen“, so heißt es im zweiten Bußpsalm (Ps 32,3).
Ich greife ein paar der Beispiele aus der Arbeit heraus:
Das betrifft zunächst ganz allgemein Erscheinungen bei der Gestaltung von Gottesdiensten mit „Surrogaten“, die sich dort einstellen, wo die kirchlichen Aufgaben in ihrer rechten theologischen Begründung nicht mehr recht wahrgenommen werden. „Dies läßt sich bei der Umgestaltung des Abendmahls zum ‚happening‘ oder bei der Verkehrung der Beichte in das ‚outing‘ im Rahmen einer Talkshow besonders kraß beobachten, kann aber auch in Predigt, Gottesdienstgestaltung oder Seelsorge aufgewiesen werden.“ (20f). Ich füge hinzu: Hier fehlt die Buße, und der öffentliche Beifall wird gesucht.
Aber auch dies ist zu beobachten, daß dort, wo die Sündenvergebung aus geistlicher Vollmacht fehlt, disziplinarische Maßnahmen zu Recht oder noch häufiger zu Unrecht um sich greifen: „Ungeachtet der menschlich verständlichen Mühe, mit Lösen und Binden innerhalb der Gemeinde in rechter Weise umzugehen, ist daran zu erinnern, daß Grund und Grenze der Sündenvergebung von Menschen so wenig geändert werden können, so wenig sie von ihnen gesetzt wurden. Wird diese durch das Wort Gottes definierte Grenze zwischen Heil und Unheil, Vergebung und Gericht mißachtet, so führt dies unabdingbar zu willkürlichen Grenzziehungen und Ausgrenzungen innerhalb der christlichen Kirche, die vorletzte Unterscheidungen zu heilsentscheidenden erheben.“ (48f). Es wäre ein eigenes, freilich sehr trauriges Kapitel, diesen Erscheinungen an vielen Beispielen für den Mißbrauch geistlicher Autorität nachzugehen.
Aber auch dies betrifft Erscheinungen und Vorgänge in unserer Zeit: „Grundsätzlich läßt sich feststellen, daß das Empfinden für persönliche Schuld nachläßt, während das Bewußtsein für überpersonale Schuldzusammenhänge zunimmt.“ (103). Dazu gehört auch die Beobachtung, daß in „kirchlichen Erklärungen zu ethischen Fragen ... der Maßstab des göttlichen Gebots neu interpretiert und damit in dem Sinne verändert wird, daß die Rechtfertigung des Sünders in eine Rechtfertigung der Sünde verwandelt wird“, um die anklagende Wirkung des Wortes Gottes aufzuheben (107 A 92). Daß Sündenvergebung Grund der Sündenerkenntnis ist (106ff), ist die Voraussetzung für einen sachgemäßen Umgang mit der Sünde in dem Zusammenhang von „Erkenntnis – Bekenntnis – Vergebung“ der Sünde (108ff). Damit ist auch festgehalten, daß rechte Sündenerkenntnis keineswegs aus menschlicher Selbsterkenntnis erwächst, sondern nur „aus der Schrift Offenbarung“ (BSLK 434,8ff).
Selbstverständlich gehört zu den Surrogaten auch das, was in Beichte und Seelsorge „im Spannungsfeld von Seelsorge und Psychotherapie“ (165) zu beobachten ist: „Die Frage nach dem Bestehen vor dem heiligen Gott im Endgericht verschiebt sich zu der nach der Emanzipation des Menschen im Diesseits. Gottes Gebote als Norm werden aufgelöst. Der Bereich der Schuld wird entweder im Sinne der gesellschaftlichen oder genetisch bedingten Krankheit erklärt oder aber eloquent bestritten...“ (165). Kein Wunder, wenn an diesem empfindlichen Punkt schon vor der Veröffentlichung des Manuskripts heftige Bedenken und Einwände angemeldet worden sind.
Ein ganzer Abschnitt der Arbeit behandelt „Säkulare Formen der Schuldbewältigung“ (181ff), und ich zitiere dafür nur die entsprechenden Zwischenüberschriften; die Stichworte spiegeln Darstellung und Gedankengang: „Der Mensch vor der absoluten gnadenlosen Anklage“ (181ff), „Die Substituierung des Begriffs ‚Schuld‘“ (184f), „Ent-Schuldigung durch Be-Schuldigung“ (186ff), „Aufliebung von Normen“ (188ff), „Verweigerung von Schulderkenntnis“ (190f), „Deutung von Schuld als Schuldgefühl“ (191), „Ausbruch in die Unbelangbarkeit“ (192ff), „Die anhaftende Schuld und ihre Folgen“ (194ff).
„Evangelikale Theologie“ ist eine Bezeichnung, die je nach dem Standpunkt positiv oder negativ verstanden werden kann. Doch ich meine, wir sollten für uns selbst und für andere deutlich machen: Es geht in Kirche und Theologie nicht um Richtungen, die möglicherweise auch noch gleichberechtigt als persönliche Überzeugungen nebeneinander bestehen müßten. In der Theologie geht es vielmehr um die Wahrheit, die Jesus Christus selbst ist, der von sich bezeugt: „Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich“ (Joh 14, 6), und es geht darum, daß die Kirche in dieser Wahrheit bleibt. Die einzige Alternative dazu ist der Irrtum, die Lüge. Diese Wahrheit ist heilsentscheidend in der Zeit für die Ewigkeit. Wenn wir das wissen und festhalten, dann werden wir auch wissen, daß das Ringen zwischen wahrer und falscher Kirche zu den Kennzeichen für das Vorhandensein von Kirche gehört, solange wir uns noch auf der irdischen Wanderschaft im Glauben und noch nicht in der himmlischen Vollendung im Schauen befinden (1 Kor 13, 12). Dieses Ringen beginnt aber immer in uns selbst zwischen dem alten Menschen im Fleisch der Sünde und dem neuen Menschen durch den Geist Gottes (Röm 7).
Nun gibt es im Leben der Kirche, und zwar zu allen Zeiten und an allen Orten Erscheinungen, die wir mit guten Gründen beklagen und anklagen können. Doch wenn wir das tun, und man braucht nur einen Blick auf alle möglichen Publikationen zu richten, dann sehen wir nicht mehr das stille und oft verborgene Wirken des Geistes, und wir rechnen vielleicht auch nicht mehr mit der Verborgenheit der Kirche, der Glaubenden und Heiligen. Doch warum werden in vielen neutestamentlichen Briefen die Glieder der Gemeinde als „Heilige“ angeredet, obwohl in den Briefen auch sehr viel von Unheiligem in den Gemeinden die Rede ist. Und nun zitiere ich aus dem Epheserkommentar von Eberhard Hahn, wie er die Anrede „Heilige und an Jesus Christus Glaubende“ erklärt: „Heiligkeit ist Geschenk, das die Glaubenden durch Jesus Christus empfangen. Sie erwächst aus dem Glauben, und dieser ist nichts anderes als Glaube an Jesus Christus...“ (19).
Die Kirche auf ihrer irdischen Wanderschaft ist die Gemeinschaft der Sünder, die von der Rechtfertigung d.h. der Sündenvergebung durch Jesus Christus leben. Freilich muß man dann auch sagen, wie es am Ende der „Geistlichen Besinnung“ heißt: Die Kirche ist „Heilsanstalt, weil sie das Heil in Christus aller Welt anzusagen und anzubieten hat. Heil aber heißt: Vergebung der Sünden, damit Gotteskindschaft, Gerechtigkeit, Frieden, ewiges Leben. Indem sie das tut, tut sie etwas, was keine andere Institution dieser Welt zu tun vermag. Versagt sie in diesem Auftrag, so gibt es keine andere Instanz, die diese Lücke auszufüllen vermochte. Somit hat sich am Zuspruch der Sündenvergebung die Identität der Kirche Jesu Christi zu erweisen. Der Gottesdienst der christlichen Gemeinde mit Predigt, Sakramentsverwaltung, Liturgie, die Unterweisung, die Gestaltung ihrer Gruppen, die Organisation ihrer Vollzüge, das Zusammenwirken ihrer Gemeindeglieder und Mitarbeiter, das diakonische Handeln, das missionarische Zeugnis – durch den Bezug auf dieses ihrer Zentrum erhalten alle Lebensäußerungen der Kirche Jesu Christi ihre unverwechselbare und damit auch identifizierbare Gestalt; wo dieser Bezug fehlt, sind sie dagegen nicht (mehr) als Lebensäußerungen der christlichen Gemeinde erkennbar, ist diese Gemeinde auch nicht mehr als Gemeinde Jesu Christi erkennbar“ (22 1).
Was damit beschrieben ist, kann man nicht bekämpfen, sondern das ist festzustellen, wenn die Gemeinde abstirbt. Von ihr gilt dann, was der Herr von der Gemeinde in Sardes sagt: „Du hast den Namen, daß du lebst, und bist tot“ (Apk 3, 1). Ebenso wie es Namenschristen gibt, gibt es auch Namenskirche. Das müssen wir sehen und unterscheiden. Unsere Aufgabe aber ist, als treue Diener und Nachfolger Jesu Christi mit Wort und Sakrament der Gemeinde zu dienen, wobei wir wissen und erfahren, daß solchem Dienst in der Nachfolge keineswegs immer der Erfolg, sondern oft genug die Verfolgung bestimmt ist, wie das der Herr seinen Jüngem angesagt hat (Mt 10, 16 ff pp). Nur auf diese Weise hat der Herr seine Kirche erhalten und in wunderbarer Weise, auch vor unseren Augen, ausgebreitet. Und wie der Herr uns in seinem Werk führt und verwendet, das erkennen wir nicht in der Planung und in unseren Erwartungen, sondern in der Bitte um solche Führung und im dankbaren Rückblick für unseren Weg.
Der Herr, der Sie in seinen Dienst gerufen hat, leite ihren weiteren Weg und ihren Dienst, wo auch immer er Ihre Gaben und Fähigkeiten verwenden will.
| 14.05.2003 |